Dr. Gregor Holzknecht

Rechtsanwalt

Warum Sie bei mir richtig sind?

Ich habe in unterschiedlichen Kanzleien gearbeitet und so einen Einblick in verschiedene Rechtsbereiche und in die Arbeitsweise von Rechtsanwaltskollegen erhalten. Ich habe daraus meine Schlüsse gezogen und ein eigenes Konzept erarbeitet, um Ihre Anliegen so gut wie möglich verfolgen zu können.

In meiner Kanzlei werden Ihre Anliegen professionell und mit Zielstrebigkeit bearbeitet. Durch meine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt verfüge ich über genügend Wissen und Erfahrung, um für Sie die beste Lösung erzielen zu können.

Der Umgang mit dem Recht ist in vielerlei Hinsicht sehr emotional. Es kommt immer wieder vor, dass meine Mandanten zu Unrecht bestraft werden oder sich plötzlich in einem Rechtsstreit befinden, den sie nicht begonnen haben. Dementsprechend ist es mir ein großes Anliegen, Sie auf diesem Weg zu begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Grundsätzlich nehme ich im Rahmen einer Konferenz in den Räumlichkeiten meiner Kanzlei die Informationen auf, sodass ich einen umfassenden Überblick über das Rechtsproblem erhalte. Mein Ziel ist es, individuelle Lösungsansätze zu erarbeiten, sodass Ihre Ansprüche (gerichtlich oder außergerichtlich) durchgesetzt bzw. die vermeintlichen Ansprüche der Gegenseite erfolgreich abgewehrt werden können.

In der Konferenz werden Sie auch über meine Arbeitsweise und das Auftragsverhältnis aufgeklärt. Zusätzlich stelle ich Ihnen meine Mitarbeiter vor, welche mich vor allem administrativ unterstützen.

PERSON

Ich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur. Oktober 2004), an der Universität von Rom (2001) und an der Universität von Salzburg (Dr. iur. April 2006). Mein Dissertationsstudium absolvierte ich bei Univ.-Prof. Dr. Klaus Firlei zum Thema „Die Persönlichkeitsrechte des Fußballspielers im Arbeitsverhältnis“. Dies deshalb, da ich 1982 beim FK Austria Wien vereinsmäßig zum Fußballspielen begann und in sämtlichen Nachwuchsmannschaften der Wiener Austria spielte, um in der Folge 1994 Berufsfußballer bei der Wiener Austria zu werden. Zusätzlich habe ich in der Wiener Auswahl (WFV) und in den Jugendnationalmannschaften des ÖFB (U-15-U18) gespielt und auch internationale Erfahrung im Fußballsport sammeln können.

Neben dem Dissertationsstudium absolvierte ich die Gerichtspraxis am Bezirksgericht Floridsdorf, am Landesgericht für Strafsachen Wien und am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Die Rechtsanwaltsprüfung legte ich erfolgreich 2010 ab und bin seit Jänner 2011 als selbständiger Rechtsanwalt mit Sitz in Wien tätig.

Mein rechtliches Wissen und meine Fußballerfahrung bringe ich nunmehr als Mitglied des Protestkomitees der Österreichischen Fußball Bundesliga ein.

Fremdsprachen
Englisch, Italienisch

RECHTSGEBIETE

Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich im Bereich

  • des allgemeinen Zivilrechtes, insbesondere

  • im Familienrecht (Scheidung, Obsorge, Kontakte zu den Kindern, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Aufteilung),

  • im Verkehrsrecht,

  • im Arbeitsrecht,

  • im Schadenersatz – und Gewährleistungsrecht,

  • Kaufvertrag, Schenkungsvertrag für Immobilien (Eigentumswohnungen, Häuser, Gründstücke, Realteilungen).

Familienrecht:
Die Familie ist die Basis unserer Gesellschaft. Um ein reibungsloses Zusammenleben zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber umfangreiche Rahmenbedingungen geschaffen, die es zu beachten gilt. Bedauerlicherweise wissen wenige Ehepaare, dass durch den Abschluss des Ehevertrages weitreichende Verpflichtungen (teilweise) über die Dauer der Ehe hinaus eingegangen werden. Zudem kann der Ehevertrag nicht einfach einseitig aufgelöst werden. Die Ehepartner sollten sich daher vor Eheschließung von einem Scheidungsanwalt über die umfangreichen Rechte- und Pflichten (im Ergebnis ist eine Ehe eine Lebens-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft) informieren lassen und eventuell den Abschluss eines Ehepaktes in Betracht ziehen, in dem einige vom Gesetz abweichende Regelungen getroffen werden können.

Sollte die Ehe nicht nach den Vorstellungen laufen, so ist eine Scheidung oftmals unumgänglich. In diesem Fall berate ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Auflösung der Ehe.

Bevorzugt wird die einvernehmliche Scheidung, weil sich die Ehepartner das Offenlegen intimster Geheimnisse ersparen und diese relativ rasch vollzogen werden kann. Die Ehe darf jedoch nur einvernehmlich geschieden werden, wenn beide Ehepartner die unheilbare Zerrüttung zugestehen, die Lebensgemeinschaft seit 6 Monaten aufgelöst ist (eine häusliche Trennung ist nicht erforderlich) und einen Scheidungsvergleich vor Gericht unterfertigt wird, der die Regelung hinsichtlich (i) des Ehegattenunterhalts, (ii) der Ehewohnung, (ii) der Obsorge bzw. der Betreuung, (iii) der persönlichen Kontakte zu den Kindern und (iv) der Aufteilung der ehelichen Vermögenswerte enthält.

Sollte auch nur in einem Punkt keine Einigung erzielt werden, muss eine strittige Scheidung durchgeführt werden, deren Verfahren mit der Einbringung der Scheidungsklage begonnen wird. Eine einvernehmliche Scheidung ist aber immer noch möglich.

Die Regelungen hinsichtlich des Kindes (Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt) bedürfen einer genauen Erörterung, zumal die Eltern zur Förderung des Kindeswohls verpflichtet sind.

Verkehrsrecht:
Ein Unfall im Straßenverkehr kann weitrechende Folgen nach sich ziehen. Die Schadenersatzansprüche können aus Schmerzensgeld, Heilungskosten, Pflegekosten, abstrakter Rente, Reparaturkosen für das Fahrzeug etc. bestehen, welche gegen die Haftpflichtversicherung des Halters geltend gemacht werden können. Ich berate Sie darüber, welche Ansprüche Ihnen zustehen und auch durchsetzbar sind.

Allgemeinen Zivilrechtes, Schadenersatz, Gewährleistungsrecht:
Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, die im Alltag aus verschiedenen Rechtgeschäften entstehen. Ich zeige Ihnen auf, welchen erlittenen Schaden Sie ersetzt bekommen. Meine Mandanten sind auf Kulanzlösungen des Verkäufers hinsichtlich eines Produktes nicht angewiesen, weil Ihre Gewährleistungsansprüche richtig und effektiv durchgesetzt werden.

Arbeitsrecht:
Der Arbeitsplatz ist zur Bestreitung des Lebensunterhaltes enorm wichtig. Sollte der Arbeitgeber Ihnen das Gehalt oder den Lohn nicht ausbezahlen oder die Kündigung aussprechen, so bin ich Ihnen behilflich bei der Eintreibung des offenen Gehaltes oder Lohnes und bei der Anfechtung der Kündigung.

Kaufvertrag, Schenkungsvertrag Immobilien:

Ich begleite Sie gerne bei der Abwicklung Ihres Immobilienkaufes oder Ihrer Schenkung. Dabei verfasse ich den Kauf- oder Schenkungsvertrag, übernehme die Treuhandschaft, führe die Steuern ab und nehme die Einverleibung im Grundbuch vor. Bei Realteilungen verfasse ich den Realteilungsvertrag und sämtliche notwendigen Urkunden, die für die Einverleibung im Grundbuch notwendig sind.

IMPRESSUM

Angaben nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) sowie §§ 24 und 25 Mediengesetz (MedienG):

Dr. Gregor Holzknecht
A - 1030 Wien, REISNERSTRASSE 29/7
Tel.: +43 1 930 78 79

E-Mail: office@holzknecht.com
Website: www.holzknecht.com

UID-Nr.: ATU66116017, RA-Code: R170 434

Dr. Gregor Holzknecht gehört der Rechtsanwaltskammer Wien an. Die Berufsausübung unterliegt den Regeln der Österreichischen Rechtsanwaltsordnung (RAO). Die RAO und die für die Berufsausübung geltenden Richtlinien können unter www.oerak.at eingesehen werden.
Angaben nach § 25 Abs. 2 MedienG: Unternehmensgegenstand ist die Ausübung der Rechtsanwaltschaft im Sinne der RAO und sämtliche Tätigkeiten und Maßnahmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.
Angaben zur Offenlegung nach § 25 Abs. 4 MedienG: Diese Website dient der Präsentation der Dienstleistungen der Kanzlei und richtet sich an Klienten sowie an sonstige interessierte Personen.

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